Sachwertverfahren

  1. Sachwertverfahren: Zur Feststellung des Sachwerts wird der Bodenwert bestimmt wie auch beim Ertragswertverfahren und mit dem Wert des Gebäudes addiert. Der Gebäudesachwert berechnet sich aus der Grundfläche mal den Normalherstellungskosten, sprich den normierten Kosten eines Neubauwertes in verschiedenen Standardstufen (einfach/gehoben). Davon abgezogen wird die Alterswertminderung. Dieser Wert wird dann mit einem sog. Sachwertfaktor multipliziert. Gerade beim Sachwertverfahren, das stets da, wo das Vergleichswert- und das Ertragswertverfahren nicht zur Anwendung kommen, herangezogen wird, kommt es leicht zu steuerlichen Überbewertungen.

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