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Sachwertverfahren
- Sachwertverfahren:
Zur Feststellung des Sachwerts wird der Bodenwert bestimmt wie auch
beim Ertragswertverfahren und mit dem Wert des Gebäudes addiert. Der
Gebäudesachwert berechnet sich aus der Grundfläche mal den
Normalherstellungskosten, sprich den normierten Kosten eines
Neubauwertes in verschiedenen Standardstufen (einfach/gehoben). Davon
abgezogen wird die Alterswertminderung. Dieser Wert wird dann mit einem
sog. Sachwertfaktor multipliziert. Gerade beim Sachwertverfahren, das
stets da, wo das Vergleichswert- und das Ertragswertverfahren nicht zur
Anwendung kommen, herangezogen wird, kommt es leicht zu steuerlichen
Überbewertungen.
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